Kosten und Kostenübernahme

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Kosten psychotherapeutischer Leistungen in meiner Privatpraxis in Aachen sowie über die Möglichkeiten der Kostenübernahme.

Ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, hängt von Ihrem Kostenträger, Ihrem individuellen Versicherungs- oder Beihilfetarif und den jeweils geltenden Bestimmungen ab.

Nachfolgend finden Sie Informationen zu den verschiedenen Kostenträgern und Behandlungsmöglichkeiten. Bei Fragen zur Kostenübernahme unterstütze ich Sie gerne.

private Krankenversicherungen

Psychotherapeutische Leistungen in einer Privatpraxis können grundsätzlich von einer privaten Krankenversicherung erstattet werden. Umfang und Voraussetzungen der Erstattung richten sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag. Je nach Versicherung können sich unter anderem Unterschiede ergeben bei:

Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).

Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung mit Ihrer privaten Krankenversicherung, welche Leistungen Ihr Tarif umfasst und welche Formalitäten erforderlich sind.

Wenn Sie privat versichert und zusätzlich beihilfeberechtigt sind, sollten Sie die Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenversicherung und Ihrer zuständigen Beihilfestelle klären. Es können unterschiedliche Erstattungsvoraussetzungen gelten.

Beihilfe NRW

Die Beihilfe NRW kann die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung in einer Privatpraxis übernehmen, sofern die jeweiligen beihilferechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Unter den vorgesehenen Voraussetzungen können in NRW bis zu 24 Sitzungen Kurzzeittherapie ohne vorherige Genehmigung beihilfefähig sein. Für eine über die Kurzzeittherapie hinausgehende Behandlung sind in der Regel ein Antrag auf Kostenübernahme und ein Gutachterverfahren erforderlich.

Bitte klären Sie die Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung mit Ihrer zuständigen Beihilfestelle. Bei Fragen zum Antragsverfahren und zu den erforderlichen Unterlagen unterstütze ich Sie gerne.

Selbstzahler:innen

Eine psychotherapeutische Behandlung kann unabhängig von einer Krankenversicherung als Selbstzahler:in in Anspruch genommen werden.

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Vor Beginn der Behandlung erhalten Sie transparente Informationen zu den voraussichtlichen Kosten.

Eine selbst finanzierte Psychotherapie kann für Sie besonders dann passend sein, wenn Sie:

Gesetzlich versichert: Warum eine direkte Abrechnung nicht möglich ist

Eine Approbation und die entsprechende fachliche Qualifikation berechtigen dazu, psychotherapeutisch zu arbeiten. Für die direkte Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung ist zusätzlich eine vertragspsychotherapeutische Zulassung erforderlich. Diese wird häufig als „Kassensitz“ bezeichnet.

Die Anzahl dieser Zulassungen ist gesetzlich begrenzt. Sie wird im Rahmen der Bedarfsplanung für die einzelnen Regionen festgelegt. Eine solche Zulassung kann daher nicht ohne Weiteres neu beantragt werden. In der Regel erfolgt der Zugang über die Übernahme einer bereits zugelassenen Praxis.

Ich führe eine Privatpraxis ohne vertragspsychotherapeutische Zulassung. Deshalb ist in meiner Praxis keine direkte Abrechnung über die elektronische Gesundheitskarte möglich. Viele Menschen finden aufgrund der hohen Nachfrage nur schwer einen geeigneten Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Praxis oder müssen lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Eine Privatpraxis kann in dieser Situation eine zusätzliche Behandlungsmöglichkeit bieten. In meiner Praxis ist eine psychotherapeutische Behandlung für gesetzlich Versicherte als Selbstzahlerleistung möglich.

Kosten einer ADHS-Diagnostik

Die Kosten einer ADHS-Diagnostik richten sich nach dem individuellen Umfang der diagnostischen Abklärung. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).

Die Kosten werden in der Regel von den Beihilfestellen und den privaten Krankenversicherungen übernommen. Der Umfang der Kostenübernahme richtet sich nach den beihilferechtlichen Bestimmungen und dem individuellen Versicherungstarif. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Diagnostik bei Ihrer Beihilfestelle beziehungsweise privaten Krankenversicherung über die jeweiligen Voraussetzungen.

Auch als Selbstzahler:in können Sie die ADHS-Diagnostik in meiner Praxis in Anspruch nehmen.

Kosten einer Online-Psychotherapie

Online-Psychotherapie wird grundsätzlich nach denselben gebührenrechtlichen Grundlagen abgerechnet wie psychotherapeutische Sitzungen in Präsenz.

Ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, hängt von den Bestimmungen Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ab.

Kosten der Online-Gruppentherapie

Die Online-Gruppentherapie umfasst zwölf Termine à 100 Minuten. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).

Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte hängt eine mögliche Kostenübernahme von den jeweiligen Tarif- und Beihilfebestimmungen ab. Bitte klären Sie vor Beginn mit Ihrer Versicherung beziehungsweise Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden.

Gesetzlich Versicherte können an der Online-Gruppentherapie als Selbstzahlende teilnehmen.

Sie haben Fragen zu den Kosten, zur Kostenübernahme oder zum Ablauf?
Schreiben Sie mir gerne. Ich freue mich auf Ihre Nachricht.

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